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Der Abtreibungsparagraf 218 auf dem Prüfstand
Eva ist Christin, Seelsorgerin und begeisterte Mutter. Dennoch hat sie in den 80er Jahren abgetrieben. Die schwerste Entscheidung ihres Lebens, wie sie sagt, und doch habe es in ihrer damaligen Lebenssituation keine Alternative für sie gegeben. Nach § 218 begeht eine Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, eine strafbare Handlung, auch wenn diese innerhalb bestimmter Fristen und nach einer Beratung straffrei bleibt.
Frauenrechtlerinnen fordern seit Jahrzehnten, Abtreibungen zu legalisieren. Auch die Kommission zur Reform des § 218 kommt zu dem Schluss, dass die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs durch das Strafrecht nicht haltbar sei. Im April 2023 legte sie der Bundesregierung ihren Abschlussbericht vor. Doch die Politik schiebt eine mögliche Reform auf die lange Bank.
Von Sylvia Belka-Lorenz