Die Frage des Tages -
Ein Kommentargespräch mit Andres Veiel
Gestern stand Björn Höcke vor Gericht, weil er wissentlich eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Schon 1949 ist ein Paragraph ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden, der die Verwendung bestimmter Parolen und Zeichen des Naziregimes verbietet - unter anderem den Hitlergruß und das Hakenkreuz, Parolen wie "Sieg Heil" und "Deutschland erwache" oder die von Björn Höcke verwendete SA-Losung "Alles für Deutschland".
Es gibt aber auch Nazi-Begriffe, die man straflos verwenden kann. Die AfD wettert oft und gern gegen die "gleichgeschaltete Presse", in der Umgangssprache gibt es die Redewendung "bis zur Vergasung". Sollte die Liste der verbotenen Nazi-Begriffe erweitert werden? Das ist heute unsere Frage des Tages. Es antwortet der Filmemacher Andres Veiel.