Mein letzter freier Wille Die Debatte um den assistierten Suizid Von Matthias Bertsch
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht auf selbst bestimmtes Sterben, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2020 und kippte das Verbot der „geschäftsmäßigen“ Suizidhilfe. Für Menschen wie den unheilbar kranken Michael Richter heißt das: Sie müssen nicht ins Ausland fahren, wenn sie nicht mehr leben wollen. Sterbehilfe ist auch in Deutschland erlaubt. Allerdings hat das Urteil neue Fragen aufgeworfen: Wer legt fest, wann ein Suizidwunsch eine freie Entscheidung ist und wann ein Ausdruck von Verzweiflung? Wie lässt sich verhindern, dass Alte und Kranke in den assistierten Suizid gedrängt werden? Palliativ-Mediziner, Hausärzte und Mitarbeiter von Behinderten-Einrichtungen ringen um Antworten. Doch bislang hat die Politik kein Gesetz erlassen, das das Recht auf selbst bestimmtes Sterben garantiert und zugleich Missbrauch verhindert.